Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain https://www.addis.nrw.de sowie https://lv.kommunen.nrw.testa-de.net/ veröffentlichten Website des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU)2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz(BGG NRW) erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Kompetenzzentrum Barrierefreie IT im Zeitraum vom 12.05.2021 bis 19.05.2021 vorgenommenen Bewertung durch die Prüfschritte des Selbstbewertungstests der BITV. Diese basieren auf der aktuellen EU - Richtlinie EN 301 549 und dem internationalen Standard WCAG.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind mit dem Erfolgskriterium aus der zu Grunde liegenden europäisch harmonisierten Norm EN 301549 mit Bezug auf die referenzierte WCAG 2.1 nicht vereinbar, und somit nicht barrierefrei:
nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen | Erfolgskriterium | behoben in Version |
---|---|---|
Erfolgskriterium nicht erfüllt | ||
Seite 2: Das Kreisdiagramm weist keinen alt-Text auf. | 9.1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte | offen |
Durch das Deaktivieren der CSS-Styles bleibt die Reihenfolge sinnvoll aber die Seite gibt zusätzliche Schnellnavigationstasten sowie "Drucken" und "Schließen" Buttons aus. Die Buttons sind mit der Tastatur bedienbar. | 9.1.3.2 Sinnvolle Reihenfolge | offen |
Seite 1: Benutzername autocomplete fehlt. Dieser sollte entweder einen off oder on Wert haben. | 9.1.3.5 Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck | offen |
Gilt für alle getesteten Seiten: Im Großen und Ganzen unterscheidet man zwischen großer und kleiner Schriftund deren unterschiedlichen Kontrastanfoderungen. Für Schriftgrößen unter 24 px (beziehungsweise 18,7 px bei fetter Schrift) sollte das Kontrastverhältnis bei 4,5:1 oder größer liegen. Bei Schriftgrößen von und über 24px sollte das Kontrastverhältnis bei min. 3:1 liegen | 9.1.4.3 Kontraste von Texten ausreichend | offen |
Allgemein: Die Inhalte der Header sind bei einer Vergrößerung von 200% nicht mehr ersichtlich. Seite 3: Der Inhalt der Tabelle auf Seite 3 ist nicht mehr ersichtlich. Seite 4,5: Die Beschreibungen der Formularfelder sindnicht mehr erkenntlich. | 9.1.4.4 Text auf 200 % vergrößerbar | offen |
Alle Seiteninhalte brechen bei einer Browserfensterbreite von 320 CSS-Pixeln (bzw. bei einerBrowserfensterbreite von 1280 CSS-Pixeln und 400%Zoomvergrößerung) so um, dass der User horizontalesscrollen verwenden muss. | 9.1.4.10 Inhalte brechen um | offen |
Das lang-Attribut (bzw. bei xhtml-Seiten das xml:lang-Attribut) welche die Hauptsprache der Seite angibt, wird nicht verwendet. | 9.3.1.1 Hauptsprache angegeben | offen |
Seite 1 : Login: Die Fehlermeldung gibt keinen Aufschluss darüber, welche Eingabe den Fehler erzeugt hat. | 9.3.3.1 Fehlererkennung | offen |
Seite 4: Die Anpassung der Zeilenhöhe, des Abstands nach Absätzen sowie vonBuchstaben- und von Wortabständen führen bei den Menüpunkten auf der linken Seite zu einer Überlappung des Seiteninhalts. | 9.1.4.12 Textabstände anpassbar | offen |
Seite 1: 3 Fehler Seite 2: 8 Fehler Seite 3: 19 Fehler Seite 4: 34 Fehler Seite 5: 114 Fehler Seite 6: 5 Fehler | 9.4.1.1 Korrekte Syntax | offen |
Eine Erklärung zur Barrierefreiheit nach EU-Richtlinie 2016/2102 ist nicht vorhanden. Diese ist verpflichtend. | 12.1.2 Barrierefreie Dokumentation | offen |
Erfolgskriterium teilweise erfüllt | ||
Seite 1: Login Fehler werden nicht eindeutig beschrieben. Fehler werden gekennzeichnet. Die Fehlermeldung ist aber nicht eindeutig beschrieben. Seite 4 Formularfelder, welche ein korrektes Datum fordern. | 9.3.3.3 Hilfe bei Fehlern | offen |
Eine Änderung der Hintergrundfarbe in der Browsereinstellung ist nicht möglich. | 11.7 Benutzerdefinierte Einstellungen | offen |
Erfolgskriterium eher erfüllt | ||
Allgemein: Es ist sinnvoll alle Überschriften hierarchisch zu strukturieren. Angefangen mit H1 usw... | 9.1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften | offen |
Allgemein: Pflichtfelder sind gelb unterlegt. Solche Hervorhebungen sind positiv. Die Vermittlung wichtiger Informationen soll sich aber nicht ausschließlich auf einfache Farbänderungen stützen Seite 2: Die Information, welche hinter den rot gefärbten Berichtsjahren und Bearbeitungszuständen steht, ist für blinde User nicht ersichtlich. | 9.1.4.1 Ohne Farben nutzbar | offen |
Allgemein: Die genutzten Bereichsüberschriften sind alle auf der gleichen Ebene (H6). Allgemein: Sprunglinks verschieben beim Auslösen nicht den Tastaturfokus zum angegebenen Bereich. | 9.2.4.1 Bereiche überspringbar | offen |
Allgemein: Aus der Linkbeschreibung „ ADDIS Abfalldeponiedaten-Informationsdaten“ geht nicht hervor, dass der Link eine „Startseiten Aufruffunktion“ besitzt. | 9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte | offen |
Siehe Screenshot: Der Systemkranz umschließt das Bedienelement nicht umfassend. | 9.2.4.7 Aktuelle Position des Fokus deutlich | offen |
Wir sind bemüht die noch offenen Barrieren schnellstmöglich zu lösen.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 12.08.2022 erstellt.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
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Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Das oben beschriebene Muster erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Link zum Durchführungsbeschluss der EU:
Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523